Patienteninformation

Heilmittelverodnung (Rezept)

Eine physiotherapeutische Behandlung wird in der Regel durch einen Arzt verordnet. Krankenkassen achten in diesem Fall sehr genau auf eine zeitnahe Terminvereinbarung. Eine Heilmittelverordnung ist nur 14 Tage gültig und verfällt nach dieser Frist. Deshalb am besten gleich bei uns in der Praxis anrufen.

Öffnungszeiten

Wir sind an fünf Tagen in der Woche für Sie da. Während der Praxiszeiten sind wir auch telefonisch erreichbar.

Montag – Donnerstag: 8.00 bis 20.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 15.00 Uhr

Nicht vergessen:

Zur Behandlung mitzubringen sind:

  • ein großes Laken
  • ein großes Handtuch

Terminabsagen

Die Vergütung von physiotherapeutischen Behandlungen erfolgt in der Regel durch Ihre Krankenkasse. Eine Vergütung kann allerdings nur für Behandlungen erfolgen, die auch stattgefunden haben. Kurzfristige Terminabsagen oder unentschuldigtes Fehlen bei einem Behandlungstermin bedeuten deshalb einen finanziellen Verlust für die Praxis. Die Vergütung der Krankenkassen erlaubt uns wenig Spielraum für Kulanz. Wir bitten Sie deshalb, Behandlungstermine nur in dringenden Fällen abzusagen oder zu verschieben – spätestens jedoch 24 Stunden vor dem bestätigten Termin.

Kurzfristig abgesagte und verpasste Termine bezahlen uns die Krankenkassen leider nicht. Deshalb können wir Ihnen diese gemäß §252 und §§611 ff BGB privat in Rechnung stellen, sofern wir so kurzfristig die Terminlücke nicht mehr füllen konnten.

Zuzahlungen

Die Rezeptgebühr beträgt 10,00 EUR. Darüber hinaus zahlen Sie für jede Behandlung 10 Prozent des Rezeptwertes.

Hinweis: Krankenkassenmitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können sich ggf. von einer Zuzahlung befreien lassen. Die Zuzahlungsbefreiung muss bei Ihrer Krankenkasse rechtzeitig beantragt werden. Sie ist innerhalb eines Kalenderjahres immer nur bis zum 31. Dezember gültig.